Im Februar 2020 stimmte der Souverän einer Erweiterung der Rassismus-Strafnorm (StGB Art. 261bis) – es ging um den Begriff der «sexuellen Orientierung» – mit rund 63 Prozent Ja-Stimmen zu. Uns, die wir das Referendum dagegen ergriffen hatten, wehte ein eisiger Wind entgegen.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 19. August 2022
Sexuelle Orientierungen mit Rassen, Ethnien oder Religionen gleichzusetzen, wurde von einer breiten Allianz aus Medien, Mitte-Links-Parteien und selbst Kirchen als etwas völlig Logisches verkauft. Wer widersprach, wurde in die Ecke der «Homophoben» und Ewiggestrigen gestellt und ausgegrenzt. Dass unter diesen schwierigen Umständen dennoch 37 Prozent der Stimmbevölkerung, mehrere Kantone und die Mehrheit der Deutschschweizer Männer Nein gestimmt haben, ist ein beträchtlicher Erfolg, der die LGBT-Lobby gewaltig genervt hat.
Die erweiterte Rassismus-Strafnorm, von uns «Zensurgesetz» genannt, ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Im Abstimmungskampf haben wir davor gewarnt, dass das öffentliche Zitieren von Bibelversen zur Homosexualität vermehrt als Verstoss gegen das Zensurgesetz missdeutet werden könnte. Obwohl die Erfahrungen aus anderen Ländern eindeutig aufgezeigt haben, wohin die Reise gehen wird, beschwichtigte allen voran der Bundesrat, dass die Religionsfreiheit auf jeden Fall gewahrt bleibe. Fälle wie jene von christlichen Konditoren, die verurteilt wurden, weil sie sich aus moralischen Gründen weigerten, für eine Schwulen-Hochzeit eine Torte zu backen, wurden heruntergespielt.
Nun droht sich einmal mehr zu bewahrheiten, was wir – EDU, SVP, wertebewusste Christen und wache Liberale – vorausgesagt haben. In einem der ersten Zensurgesetz-Fälle verurteilte das Bezirksgericht Zürich Ende Juli einen 63-jährigen Lehrer wegen der Diskriminierung Homosexueller aufgrund der Rassismus-Strafnorm. Sein «Verbrechen»: Er besuchte die «Zurich Pride» 2021 und setzte inmitten der LGBT-Grossveranstaltung zu einer Strassenpredigt an. Der gläubige Christ zitierte Bibelstellen und bezeichnete Homosexualität mit Bezug auf das Evangelium als Sünde.
Bemerkenswert ist die zweite Urteilsbegründung, die der Richter laut «TeleZüri» und «Weltwoche» gegen den Mann ins Feld führte: «Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, sind im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht.» Nun entscheiden Schweizer Gerichte also schon, welche Überzeugungen als angeblich zeitgemäss gelten – und bestrafen jene, die abweichen. Eine solche Gesinnungsjustiz dürfen wir nicht akzeptieren!