Zensurgesetz

Im Februar 2020 stimmte der Souverän einer Erweiterung der Rassismus-Strafnorm (StGB Art. 261bis) – es ging um den Begriff der «sexuellen Orientierung» – mit rund 63 Prozent Ja-Stimmen zu. Uns, die wir das Referendum dagegen ergriffen hatten, wehte ein eisiger Wind entgegen.

«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 19. August 2022

Sexuelle Orientierungen mit Rassen, Ethnien oder Religionen gleichzusetzen, wurde von einer breiten Allianz aus Medien, Mitte-Links-Parteien und selbst Kirchen als etwas völlig Logisches verkauft. Wer widersprach, wurde in die Ecke der «Homophoben» und Ewiggestrigen gestellt und ausgegrenzt. Dass unter diesen schwierigen Umständen dennoch 37 Prozent der Stimmbevölkerung, mehrere Kantone und die Mehrheit der Deutschschweizer Männer Nein gestimmt haben, ist ein beträchtlicher Erfolg, der die LGBT-Lobby gewaltig genervt hat.

Die erweiterte Rassismus-Strafnorm, von uns «Zensurgesetz» genannt, ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Im Abstimmungskampf haben wir davor gewarnt, dass das öffentliche Zitieren von Bibelversen zur Homosexualität vermehrt als Verstoss gegen das Zensurgesetz missdeutet werden könnte. Obwohl die Erfahrungen aus anderen Ländern eindeutig aufgezeigt haben, wohin die Reise gehen wird, beschwichtigte allen voran der Bundesrat, dass die Religionsfreiheit auf jeden Fall gewahrt bleibe. Fälle wie jene von christlichen Konditoren, die verurteilt wurden, weil sie sich aus moralischen Gründen weigerten, für eine Schwulen-Hochzeit eine Torte zu backen, wurden heruntergespielt.

Nun droht sich einmal mehr zu bewahrheiten, was wir – EDU, SVP, wertebewusste Christen und wache Liberale – vorausgesagt haben. In einem der ersten Zensurgesetz-Fälle verurteilte das Bezirksgericht Zürich Ende Juli einen 63-jährigen Lehrer wegen der Diskriminierung Homosexueller aufgrund der Rassismus-Strafnorm. Sein «Verbrechen»: Er besuchte die «Zurich Pride» 2021 und setzte inmitten der LGBT-Grossveranstaltung zu einer Strassenpredigt an. Der gläubige Christ zitierte Bibelstellen und bezeichnete Homosexualität mit Bezug auf das Evangelium als Sünde.

Bemerkenswert ist die zweite Urteilsbegründung, die der Richter laut «TeleZüri» und «Weltwoche» gegen den Mann ins Feld führte: «Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, sind im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht.» Nun entscheiden Schweizer Gerichte also schon, welche Überzeugungen als angeblich zeitgemäss gelten – und bestrafen jene, die abweichen. Eine solche Gesinnungsjustiz dürfen wir nicht akzeptieren!

Anian Liebrand
Anian Liebrand
Geboren 1989 in Fribourg. Aufgewachsen in Beromünster LU. Nach Abschluss der kaufmännischen Berufsmatura diverse praxisnahe Weiterbildungen, u.a. im Marketing. Von 2014 bis 2016 Präsident der Jungen SVP Schweiz. Heute in verschiedenen Funktionen für unterschiedliche Parteien und Organisation tätig. 2020 Gründung der Politagentur.ch GmbH als deren Geschäftsführer.

Weitere Texte

Ähnliche Beiträge

Werbungspot_img

Neuste Beiträge

Gold, Freiheit und Eigentum – Antworten auf die Krise

Anian Liebrand im Gespräch mit Claudio Grass zum Thema: Gold, Freiheit und Eigentum – Antworten auf die Krise.

E-ID-Gesetz: Vorsicht vor der digitalen Datenkrake

Am 7. März 2021 – vor exakt vier Jahren – haben Volk und Stände ein Bundegesetz über die Einführung elektronischer Identitätskarten und Reisepässe an der Urne verworfen. Und das überdeutlich, mit einem Nein-Anteil von fast zwei Dritteln. Nun läuft das Referendum gegen eine Neuauflage des E-ID-Gesetzes. Eine Nebensächlichkeit – oder ein gefährliches Gesetz, das viele unterschätzen?

Rassismus gegen Weisse

Ich habe in der «Schweizerzeit» schon viele Male darüber geschrieben: Wenn es um politische Sachverhalte geht, steckt im Schweizer Justizwesen der Wurm drin! Diese Aussage hat vor kurzem einen Beweis mehr bekommen.

Schlagwörter

Newsletter abonnieren