Geschätzte Leserinnen und Leser der Schweizerzeit
Unglaublich, was Unterhändler im Namen des Bundesrats im sog. «Common Understanding» der EU im Voraus zugesichert haben für den angestrebten «Paketvertrag» (von EU-Turbos wahrheitsverbiegend «Bilaterale III» betitelt):
- Was in der Schweiz – selbst in Volksabstimmungen – beschlossen wird, wird nur umgesetzt, wenn Brüssel dies formell genehmigt hat.
- Für den Fall, dass Bürger oder das Parlament der Schweiz einen Beschluss, der Brüssel missfällt, trotzdem umsetzen wollen, räumt Bundesbern der EU hochoffiziell ein Sanktionsrecht, ein Recht auf Bestrafung der Schweiz allein nach Vorstellung der EU ein. Als wären wir Untertanen Brüssels.
Das wäre das Ende der Direkten Demokratie.
- Entstehen zur Auslegung von Verträgen Meinungsverschiedenheiten, dann soll der EU–Gerichtshof (das Gericht der Gegenseite) das letzte, nicht mehr anfechtbare Wort dazu sprechen. Ein dazu vorgeschaltetes Schiedsgericht wäre zwingend an die Vorgaben des EU-Gerichtshofs gebunden. Rekurse gegen Entscheide des EU-Gerichtshofs werden der Schweiz untersagt.
Die Schweiz würde zur entrechteten Kolonie der EU.
- Überdies sichert Bundesbern der EU die Bereitschaft zur Bezahlung von Jahresbeiträgen in Milliardenhöhe Die genaue Höhe der Beiträge setzt allein Brüssel fest. Und Brüssel liess die Schweiz bereits wissen, die EU werde die Höhe des Schweizer Jahresbeitrags erst bekanntgeben, wenn der Paketvertrag unterzeichnet sei.
Die Schweiz wäre ihrer Ausplünderung wehrlos ausgeliefert.
Die Schweizerzeit nimmt den Kampf auf gegen den EU-Unterwerfungsvertrag.
Und ab sofort wird die Schweizerzeit aktiv in den Sozialen Medien mit Botschaften vor allem auch an junge Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Bitte unterstützen Sie uns!
Es geht um nichts weniger als um den Erhalt von Eigenständigkeit und Freiheit der Schweiz
Zum Voraus herzlichen Dank!
Ihre Schweizerzeit