Covid-Gesetz verlängert
Corona scheint für die Lebensrealität der meisten Schweizerinnen und Schweizer keine Rolle mehr zu spielen. Trotzdem hat das Parlament in der Dezember-Session beschlossen, einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 zu verlängern. Der Spuk ist also noch nicht vorbei – wir müssen noch einmal antreten und diesem dunklen Kapitel der Schweizer Geschichte mit einem Nein an der Urne ein würdiges Ende bereiten.
«BRISANT»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen auf «schweizerzeit.ch» am 30. Dezember 2022
Wie damals bei der Einführung des Covid-19-Gesetzes, erklärte die Bundesversammlung nun auch die kurz vor Weihnachten beschlossenen Verlängerungen für dringlich. Sie treten per Anfang 2023 in Kraft und sollen – vorerst? – bis Mitte 2024 gelten. Zentraler Bestandteil dieses Beschlusses sind die gesetzlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat («2G»- oder «3G»-Regelung), für die Covid-App und den Erlass von Massnahmen wie der Maskenpflicht.
Wankendes Corona-Narrativ
Nun waren viele Bürger positiv überrascht, dass der Bundesrat in diesem Winter darauf verzichtet hat, erneute Corona-Massnahmen zu verfügen. Zahllose öffentlich gewordene Enthüllungen über den fehlenden Nutzen der Zertifikatspflicht, Nebenwirkungen der mRNA-«Impfung», sowie die massive Übersterblichkeit und stark eingebrochene Geburtenraten im zu Ende gehenden Jahr taten ihr Übriges, um die Einschätzung zu Allgemeingut werden zu lassen, dass beim offiziellen «Corona-Narrativ» etwas faul sei – und sich eine Neuauflage der staatlichen Massnahmen nicht mehr rechtfertigen liesse.
Heute wissen wir zum Beispiel, dass die zentralsten Argumente für die 3G- oder gar 2G-Regeln widerlegt sind. Die Pfizer-Direktorin Janine Small hat nämlich bei einer Anhörung vor dem EU-Sonderausschuss zugegeben, dass ihr Covid-19-«Impfstoff» vor der Markteinführung nicht darauf getestet wurde, ob dadurch die Übertragung des Virus verhindert werden kann. Heute wissen wir, dass Bundesrat Berset und seine Task Force gewusst haben müssen, dass das Covid-Zertifikat nicht vor Ansteckung schützte – und doch haben sie munter das Gegenteil behauptet.
Schlussstrich statt Fortsetzung
Es gibt schlicht keinen rationalen Grund, das Covid-19-Gesetz nochmals zu verlängern. Vielmehr wäre es an der Zeit, quer durch Familien und Freundschaften hindurch entstandene Gräben endlich zuzuschütten. Das Covid-Gesetz und die darauf gestützten Pandemie-Entscheide haben tiefe Verwerfungen, viel Leid und massive Spannungen und Kontroversen in der Bevölkerung verursacht. Die Zeit ist überreif, einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zu ziehen und nicht zuletzt auch den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Laufe der Pandemie das Vertrauen in unser System verloren haben, zu signalisieren, dass man aus den Fehlern gelernt hat und sie wieder zurückgewinnen möchte.
Aber was macht unsere Bundesversammlung? Sie hält das Covid-19-Gesetz weiter am Leben und verweigert sich – mit Ausnahme von SVP und EDU – einer umfassenden Aufarbeitung der staatlichen Pandemie-Massnahmen. Von Demut oder gar Reue keine Spur. Dabei würde allein die Tatsache, dass innerhalb von zwei Jahren mindestens 60 Milliarden Steuerfranken für Massnahmen ausgegeben, Garantien und Bürgschaften von weiteren 42 Milliarden eingegangen wurden, eine breit angelegte Untersuchung dazu erfordern, wie die Steuergelder verwendet wurden.
Hart erkämpfte Rückkehr zur Normalität
Kein Wunder, schwillt die Skepsis nicht ab: Wie soll man Bundesrat und Parlament die Beschwichtigung abnehmen, man strebe eine «Rückkehr zur Normalität» an, wenn man gleichzeitig die Kompetenz nicht aus der Hand geben will, das erwiesenermassen nutzlose Covid-Zertifikat nach eigenem Gutdünken wieder in Kraft zu setzen? Gebildete Zeitgenossen erkennen glasklar historische Parallelen zur Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Es brauchte beharrlichste Anstrengungen aus der Mitte des Volkes sowie eine eidgenössische Volksinitiative, um das für die Kriegszeit bestimmte Vollmachtenregime des Bundesrates wieder abzuschaffen und zur Direkten Demokratie zurückzukehren. Nach Kriegsende dauerte es letztlich mehr als sieben Jahre, bis die Bundesversammlung Ende 1952 die letzten Vollmachten-Erlasse aufhob.
Offenbar ist die politische Klasse auch in der Schweiz nicht davor gefeit, sich an vorübergehenden Machtgewinn zu gewöhnen. Deshalb liegt es einmal mehr am Volk, sich seine Souveränität mit harten Bandagen zurück zu erkämpfen. Es ist leider unumgänglich, ein drittes Mal gegen dieses Covid-Gesetz anzutreten – auch oder gerade weil grosse Teile der Bevölkerung nichts mehr von Corona hören wollen. Die Ausgangslage könnte diesmal besser sein als in den vergangenen zwei Abstimmungen. All jene, die ein erneutes Gestürm beklagen und sagen, es gäbe ja gar keine neuen Massnahmen mehr, kann man leicht auskontern: Wenn keine neuen Massnahmen geplant sind – weshalb dann das Gesetz bis Mitte 2024 verlängern?
Ich empfehle allen, das Referendum gegen die Verlängerung des Covid-Gesetzes zu unterschreiben. Wenn es dann zur Volksabstimmung kommt, wird die Ausgangslage viel besser sein als auch schon. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht im zu Ende gehenden Jahr.
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, von Herzen einen guten Start ins neue Jahr. Möge uns das kommende Jahr noch viele weitere gute Nachrichten und schöne Momente bereithalten – in und ausserhalb der Politik. Wir können uns auf die Zukunft freuen. Lebensfreude, Zuversicht und eine gesunde Portion Trotz: Das sei uns im vielversprechenden Jahr 2023 gegönnt.