Wer gilt künftig als Terrorist?

Am 13. Juni stimmen wir über das Bundesgesetz über «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» ab. Bundesrat und Parlament verkaufen uns die Vorlage als wirksames Instrument, um islamistische Terroristen und Gefährder endlich aus dem Verkehr zu ziehen. Obwohl die bürgerlichen Parteien, darunter die SVP, ein klares Ja empfehlen, umschleicht mich ein mulmiges Gefühl.

«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 30. April 2021

Keine Frage: In der Schweiz agitieren gerade im radikal-islamistischen Umfeld Netzwerke, von denen Terrorgefahr ausgeht. Es ist ein Skandal, dass die Täter der letztjährigen Terroranschläge auf Schweizer Boden (in Morges VD und Lugano) den Behörden im Vorfeld bekannt waren – aber die gesetzlichen Grundlagen fehlten, um die Gefährder zu überwachen.

Es braucht dringend politische Massnahmen gegen radikale Islamisten in der Schweiz. Dschihad-Rückkehrer gehören in vorbeugende Sicherheitshaft – und wenn sie Ausländer sind, sind sie gar nicht erst wieder ins Land zu lassen. Moscheen-Finanzierung aus dem Ausland ist strikte zu reglementieren, und umstrittene Moscheen sind durch arabisch und türkisch sprechende Fachleute des Nachrichtendienstes zu überwachen. Viel häufiger und viel konsequenter sind eingewanderten Provokateuren und Integrationsverweigerern die Aufenthaltsbewilligungen zu entziehen.

Alle diese Massnahmen hätten eine grosse Wirkung und wären schnell umsetzbar. Doch fast nichts davon setzen Bundesrat und Parlament in die Tat um. Warum auch zielgerichtet vorgehen, wenn mit dem neuen PMT-Gesetz die Freiheitsrechte der ganzen Bevölkerung eingeschränkt werden können? Besonders problematisch: Dieses Gesetz definiert «terroristische Aktivität» als «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die (…) mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.»

Mit dieser vagen Terrorismus-Definition, die dereinst bei böser Absicht gegen SVP-Politiker, die «Schweizerzeit», das Egerkinger Komitee usw. verwendet werden kann («Furcht und Schrecken»), erhalten die Behörden einen Persilschein, um missliebige politische Aktivisten ohne Beweise unter Hausarrest zu stellen und gesellschaftlich auszugrenzen. Die Corona-Realitäten von heute sollten uns gelehrt haben, dass einst für unvorstellbar gehaltene Freiheitseinschränkungen durchaus real werden können. Es zählt nicht, welche Absichten die PMT-Befürworter äussern – es zählt nur, was im Gesetz steht. Und einem solchen Willkür-Gesetz kann ich beim besten Willen nicht zustimmen.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Anian Liebrand
Anian Liebrand
Geboren 1989 in Fribourg. Aufgewachsen in Beromünster LU. Nach Abschluss der kaufmännischen Berufsmatura diverse praxisnahe Weiterbildungen, u.a. im Marketing. Von 2014 bis 2016 Präsident der Jungen SVP Schweiz. Heute in verschiedenen Funktionen für unterschiedliche Parteien und Organisation tätig. 2020 Gründung der Politagentur.ch GmbH als deren Geschäftsführer.

Weitere Texte

Ähnliche Beiträge

Werbungspot_img

Neuste Beiträge

Gold, Freiheit und Eigentum – Antworten auf die Krise

Anian Liebrand im Gespräch mit Claudio Grass zum Thema: Gold, Freiheit und Eigentum – Antworten auf die Krise.

E-ID-Gesetz: Vorsicht vor der digitalen Datenkrake

Am 7. März 2021 – vor exakt vier Jahren – haben Volk und Stände ein Bundegesetz über die Einführung elektronischer Identitätskarten und Reisepässe an der Urne verworfen. Und das überdeutlich, mit einem Nein-Anteil von fast zwei Dritteln. Nun läuft das Referendum gegen eine Neuauflage des E-ID-Gesetzes. Eine Nebensächlichkeit – oder ein gefährliches Gesetz, das viele unterschätzen?

Rassismus gegen Weisse

Ich habe in der «Schweizerzeit» schon viele Male darüber geschrieben: Wenn es um politische Sachverhalte geht, steckt im Schweizer Justizwesen der Wurm drin! Diese Aussage hat vor kurzem einen Beweis mehr bekommen.

Schlagwörter

Newsletter abonnieren