Ein neues Beispiel ruft in Erinnerung, dass im Schweizer Justizwesen der Wurm ganz tief drin steckt – zumindest wenn es um Angelegenheiten mit politischem Bezug geht. So dokumentierte die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen aufs Neue, dass die Rassismus-Strafnorm gemäss StGB Art. 261bis, die mittlerweile «Diskriminierungs-Strafnorm» heisst, nichts anderes als ein Fremdkörper in unserem Strafgesetzbuch ist.
«Spalte rechts»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 7. Februar 2025
Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen alt Nationalrat Claudio Zanetti wegen sog. «Diskriminierung und Aufruf zu Hass». Das «Vergehen» Zanettis: Er hat auf der Plattform «X» (ehemals Twitter) einen Beitrag von Arye Sharuz Shalicar, einem Sprecher der israelischen Armee, weiterverbreitet. In diesem Beitrag war eine Faust in Israel-Farben abgebildet, die ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt. Der Text dazu: «Nie wieder ist jetzt! Komme, was wolle.»
Es ist der eigentliche Kern jeglicher Aktivität in den sozialen Medien, dass Beiträge von Dritten geteilt oder kommentiert werden. Solche Weiterverbreitungen geschehen täglich millionenfach – wobei es als ungeschriebenes Gesetz gilt, dass sog. «Re-Tweets» nicht automatisch als Zustimmung zu werten sind. Abgesehen davon, ist beim besten Willen nicht ersichtlich, was Zanetti überhaupt vorgeworfen wird. Etwa, dass er seine Zustimmung zum Zerschlagen von Hakenkreuzen bildlich ausgedrückt hat? Ist solches Bekenntnis nicht das Wesensmerkmal eines jeden Antifaschisten? Wären die Hakenkreuze z.B. mit den deutschen Nationalfarben versehen gewesen, würde jeder Linksextreme jubeln. Wenn sie mit Zivilisten ermordenden und Juden hassenden Hamas-Aktivisten in Verbindung gebracht werden, soll es sich dagegen um «Diskriminierung und Hass» handeln? Und warum gibt es nur ein Verfahren gegen den SVP-Politiker Zanetti – und nicht gegen andere, die den erwähnten Beitrag weiterverbreitet hatten?
Während gegen kriminelle Messerstecher und Vergewaltiger die mildesten Urteile ausgesprochen und Ausschaffungen nicht vollzogen werden, machen unsere Strafbehörden lieber Jagd auf unbequeme Politiker. Wie kommt es, dass eine Staatsanwaltschaft, die notabene als chronisch überlastet gilt, die Prioritäten derart falsch setzt? Entziehen wir dieser Polit-Justiz die Grundlage: Die Gesinnungs-Strafnorm 261bis gehört endlich abgeschafft!