Am 9. Juni 2024 stimmen wir über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (STOPP Impf-Pflicht)» ab. Es scheint so, dass die Vorlage im Schatten der gleichentags stattfindenden Gesundheits- und Energie-Abstimmungen etwas unterzugehen droht. Dies, obwohl sie die Stärkung zentralster Grundrechte bezweckt.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 3. Mai 2024
Die Initiative wurde im Herbst 2020 zu einer Zeit gestartet, als die Corona-Welle das Land fest im Würgegriff hielt. Die Schweiz hatte ihren ersten Lockdown hinter sich, unvorstellbare Einschränkungen wurden auf einmal real, alles war im Ausnahmemodus. Es war die Zeit, in der die ersten Zulassungsgesuche von eiligst entwickelten mRNA-«Impfstoffen» bekannt wurden und die angekündigte Impf-Freigabe von breiten Kreisen als heilsbringende Erlösung angepriesen wurde. Viel zu viele haben es bereits wieder vergessen: Aber es war auch die Zeit, als sogenannte Experten und «Verhaltensforscher» aus ihren «Löchern» hervorkamen und öffentlich zu schwadronieren begannen, die Schweiz käme nicht an einer Impf-Pflicht vorbei. Wer sich nicht impfen lasse, verhalte sich unsolidarisch und gehöre bestraft.
Heute ist es still geworden um die Angstmacher, Einpeitscher und Ausgrenzungs-Fetischisten von damals. Auch um die Fürsprecher des 2021 eingeführten Covid-Zertifikats, das Ungeimpften z.B. den Besuch von Restaurants oder öffentlicher Anlässe verboten oder zumindest stark erschwert hat, ist es ruhig geworden. Zwischenzeitlich weiss man halt viel mehr darüber, wann die «Impfung» etwas nützt oder wann eben nicht! Und es zeichnet sich ab, dass noch sehr viel mehr Informationen ans Licht gelangen werden.
Insofern hatten die Initianten der «STOPP Impf-Pflicht»-Initiative einen goldenen Riecher. Sie haben erkannt, dass ein staatlicher Impfzwang auch in der freien Schweiz, je nach gesellschaftlicher Dynamik, nicht ausgeschlossen werden kann. Um in der Bundesverfassung zu verankern, dass niemand wirtschaftliche oder soziale Ausgrenzung durch den Staat erfahren darf, der sich nicht impfen lässt, haben sie – präventiv und in weiser Voraussicht – die nun zur Abstimmung gelangende Volksinitiative lanciert.
Ich unterstütze die Initiative mit Überzeugung. Der medizin-ethische Grundsatz, wonach vor jeder medizinischen Handlung (z.B. Operation, Blutentnahme oder Impfung) eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten eingeholt wird, hat sich bewährt. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein hohes Gut, das es zu stärken gilt.