Seit Anfang 2022 ist in der Schweiz ein «Vereinfachtes Geschlechtsänderungs-Gesetz» in Kraft. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz können seither ab dem 16. Altersjahr ohne vertiefte Prüfung oder Begründung beim Zivilstandsamt ein anderes Geschlecht eintragen lassen. Ein zehnminütiges Gespräch beim Zivilstandsamt sowie eine Bearbeitungsgebühr von 75 Franken genügen. Es ist den Ämtern ausdrücklich untersagt, Rückfragen zu den Motiven zu stellen oder medizinische Atteste einzufordern.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 23. Juni 2023
Das offenkundig auf der Hand liegenden Missbrauchspotenzial wurde vor Verabschiedung des Gesetzes von der Parlamentsmehrheit in den Wind geschlagen. Warner wie der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wurden verspottet – selbst Bürgerliche sind unter dem massiven Druck der LGBT-Lobby eingeknickt. Wie so oft in der Politik, muss immer zuerst etwas passieren, bis naive Mitläufer aufwachen und kleinlaut eingestehen, dass das «alles nicht so geplant» gewesen sei …
Denn nun gerät das weltfremde Gesetz endlich unter breiten Beschuss. Die «Sonntags-Zeitung» machte nämlich am 10. Juni 2023 den Fall eines jungen Mannes publik, der sich erfolgreich zur Frau erklären liess, um der anstehenden Wehrpflicht zu entgehen. Er gab dabei sogar offen zu, dass er diesen Schritt nur mache, um nicht ins Militär gehen zu müssen. Diese Enthüllung lässt Befürworter des neuen Gesetzes wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter ganz alt aussehen. Noch in der Parlamentsdebatte sagte die damalige Justizvorsteherin wörtlich: «Es ist gänzlich absurd, zu glauben, man würde sich einfach im Personenstandsregister zu einer Frau machen lassen, weil man nicht in den Militärdienst will.»
Offensichtlich hat sich die Frau Bundesrätin getäuscht. Ebenso wenig hat sie wohl einen anderen Fall kommen sehen, der bereits im Januar 2022 – kurz nach Einführung des Gesetzes – für Aufsehen sorgte. Ein 60-jähriger Luzerner liess sich dannzumal vom Zivilstandsamt zur Frau erklären. Dies nicht, weil er sich mit diesem Geschlecht besser identifizieren könne. Sondern aus rein finanziellen Gründen: Dank der Geschlechtsänderung kann der Mann ein Jahr früher in Rente gehen – und erhält so zwischen 15’000 und 30’000 Franken zusätzlich.
Die womöglich gut gemeinte Gesetzesänderung erbringt einmal mehr den Beweis, dass irrationale, auf der Gefühlsebene basierende (im nationalen Parlament oft mehrheitsfähige) Politik die Verluderung des Rechtsstaates befeuert.