Ich habe in der «Schweizerzeit» schon viele Male darüber geschrieben: Wenn es um politische Sachverhalte geht, steckt im Schweizer Justizwesen der Wurm drin! Diese Aussage hat vor kurzem einen Beweis mehr bekommen.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 7. März 2025
Sie mögen sich vielleicht noch daran erinnern: Im Sommer 2022 sorgte das linke Szenelokal «Brasserie Lorraine» über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen. Die Beiz aus dem Stadtberner Links-Milieu hatte ein Konzert der Musikgruppe «Lauwarm» abgebrochen, weil sich einige Gäste angeblich «unwohl» gefühlt hätten. Ein Bandmitglied erfrechte sich doch tatsächlich, als Weisser «Rastas» zu tragen – eine Frisur mit verfilzten Flechtzöpfen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Wenn ein Mensch mit weisser Hautfarbe seine Haarpracht auf diese Weise zur Schau stelle, sei das «kulturelle Aneignung», genauso wie es kulturelle Aneignung sei, sich an der Fasnacht als Indianer oder als Eskimo zu verkleiden. Ein wahrhaft unglaubliches Verbrechen, das in der abstrusen Gedankenwelt zerstreuter Linker scheinbar gar nicht geht…
Die Junge SVP hat gegen die Brasserie Lorraine daraufhin Strafanzeige erstattet. Die Begründung: Wenn es schon eine Rassismus-Strafnorm gibt, die angebliche Diskriminierung gegen Ausländer unter Strafe stellt, soll diese Strafnorm bitte schön für alle gelten. Also auch, wenn Weisse diskriminiert werden. Denn nichts anderes es im Grunde genommen, wenn ein Weisser kein Konzert mehr spielen darf, bloss weil er als Mensch mit der «falschen Hautfarbe» eine Frisur trug, die ihm die Brasserie Lorraine nicht zugestanden hat.
Mitte Februar 2025 fand nun die Gerichtsverhandlung am Regionalgericht Bern statt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft tatsächlich Ermittlungen aufgenommen und beantragt, die Verantwortlichen der Brasserie Lorraine wegen des Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm zu verurteilen. Daraus wurde jetzt aber doch nichts. Eine Richterin mit grünem Parteibuch hat ihre linken Gesinnungsfreunde nämlich freigesprochen – aus «formalen Gründen». Die Staatsanwaltschaft hätte mehr unternehmen müssen, um die Identität der Verantwortlichen der Brasserie Lorraine ausfindig zu machen, zum Beispiel mit einer Hausdurchsuchung.
Man merke: Linke, die sich gut genug in der Anonymität verstecken, haben bei Schweizer Gerichten offenbar einen Freifahrtschein. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Berufung angekündigt. Die Posse geht weiter.