Zum Jahresabschluss eine gute Nachricht: Die Schweiz wird dem Uno-Migrationspakt nicht beitreten. Nach dem Ständerat hat sich in der Wintersession auch der Nationalrat endgültig dagegen ausgesprochen. Damit erleidet ein Prestigeprojekt Schiffbruch, dessen Unterzeichnung der Bundesrat bereits im Jahr 2018 unter Dach und Fach bringen wollte – aber auf Druck des Parlaments damals sistierte.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 20. Dezember 2024
Dass der Migrationspakt nun vom Tisch ist, ist mit Sicherheit auch auf die starke Opposition zurückzuführen, die dem Vertragswerk von Beginn an entgegenschlug. So machte die Schweizerzeit im Juli 2019 mit einer Petition mobil, auch andere wehrten sich lautstark. Die Parlaments-Kommissionen mussten die Petition behandeln und so zur Kenntnis nehmen, dass in der Schweiz Kräfte bereit stehen, die den Migrationspakt mit allen demokratischen Mitteln verhindern werden.
Der Pakt hätte gemäss Kritikern einer Art «Welt-Personenfreizügigkeit» das Feld geebnet. Die einzelnen Staaten sollen in Einwanderungsfragen die Hoheit verlieren – Migranten soll das Recht zugestanden werden, sich überall dort niederzulassen, wo sie wollen. Man muss kein Hellseher sein, um zu erahnen, welche Sogwirkung ein solches, global verankertes Recht auf Einwanderung gerade auf die hunderten Millionen Afrikaner hätte, die schon heute nach Europa drängen. Laut einer neuen Gallup-Umfrage vom November 2024 wollen beispielsweise rund 40 Prozent aller Einwohner der afrikanischen Staaten südlich der Sahara auswandern.
Die mangelnde Differenzierung der Einwanderungs-Kategorien, die der Migrationspakt vorgesehen hätte – nämlich, dass an der Grenze alle Migranten die gleichen Rechte erhalten –, wurde denn auch im Nationalrat stark kritisiert. Eine bürgerliche Mehrheit war nicht bereit, die Unterscheidung zwischen Personenfreizügigkeit, Asylmigration und Drittstaatenmigration aufzugeben – Bundesrat Ignazio Cassis, der für den Migrationspakt geweibelt hat, aber offensichtlich schon!
Die Befürworter wurden nicht müde zu betonen, dass der Migrationspakt bloss sogenanntem «Soft law» entspreche, also einer Absichtserklärung, die «rechtlich nicht bindend» sei. Als müssten sich Länder nicht an den Inhalt eines Abkommens halten, das sie unterschrieben haben. Obwohl diese Täuschung hierbei durchschaut wurde, besteht die Gefahr von «Soft law»-Abkommen der Uno weiter. In der Pipeline befinden sich ein sog. «Zukunftspakt» oder ein «Pandemiepakt». Bleiben wir wachsam!