Die Auswüchse der Transgender-Ideologie führen zu zunehmenden, handfesten sozialen Verwerfungen, die das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft gefährden. Fernab der breiten öffentlichen Wahrnehmung ereignete sich im Kanton Schaffhausen in den letzten drei Jahren nämlich ein Konflikt, der exemplarisch aufzeigt, was da auf uns zurollt.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 21. Juli 2023
Was ist geschehen? In den Herbstferien 2020 informierte eine damals 16-jährige Schülerin das Rektorat, sie sei nun «trans» und bitte darum, ab sofort nur noch mit dem neu gewählten männlichen Rufnamen und nicht mehr mit dem weiblichen Geburtsnamen angesprochen zu werden. Das Rektorat wies die Lehrerschaft umgehend an, diesen Wunsch künftig zu erfüllen. Ein Geografielehrer liess sich allerdings nicht unterweisen, berichtete «CH Media» Mitte Juli. Noch bevor der Unterricht wieder startete, stellte er der Schulleitung grundlegende Fragen. Zum Beispiel wollte er wissen, ob dieser «Transjunge» künftig die Herrentoilette benutzen würde, und auf welcher gesetzlichen Grundlage die «Transition» des Minderjährigen passiert sei. Unter Transition versteht man «geschlechtsangleichende Massnahmen», die im Zusammenhang mit Hormonabgaben oder operationellen Eingriffen stehen – und in der Schweiz vermehrt auch bei Minderjährigen angewandt werden. Nicht wenige von ihnen bereuen diese schwerwiegenden Eingriffe später.
Als der Unterricht wieder begann, kam es zum Eklat. Der Lehrer rief den Transjungen weiterhin mit Mädchennamen auf und verkündete gegenüber den Schülern und seinen Lehrerkollegen, dies auch weiterhin zu tun. Der Lehrer bezog sich dabei auf die Glaubensfreiheit. Die Bibel kenne nur die biologischen Geschlechter Mann und Frau. Die Vorstellung, Geschlechter seien «soziale Konstrukte», könne er nicht mit sich vereinbaren. Als Christ wolle er dem Mädchen bewusst machen, dass sich nicht die ganze Welt ihren subjektiven Gefühlen anpassen müsse.
Diese Meinung war «zu viel des Guten» für die Kantonsschule Schaffhausen. Sie löste den Arbeitsvertrag mit dem Lehrer auf und stellte ihn auf die Strasse. Laut einem kürzlich publizierten Urteil des Bundesgerichts war diese Kündigung rechtens. Das Bundesgericht hielt fest, dass das Grundrecht der Schülerin auf Achtung des Privatlebens über die Religionsfreiheit des Lehrers zu stellen sei.
Dieser Fall hat also Präzedenzcharakter: Wer sich im öffentlichen Dienst dem Trans-Hype nicht unterwirft, fliegt raus!