In der Nacht auf den Palmsonntag haben Linksextreme einmal mehr Zürich unsicher gemacht. Mehrere hundert Chaoten fegten durch die Kreise 4 und 5 und verwüsteten ganze Strassenstriche. Wie hoch die Gewaltbereitschaft war, lässt sich an den Überresten der Eskalation ablesen: Zerstörte Autoscheiben, demolierte Polizeiautos und umgeworfene Abfallcontainer. Sieben Polizisten wurden verletzt, 17 Personen wurden festgenommen.
«Schlusspunkt»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 6. April 2023
Die schwarzen Horden formierten sich in Reih und Glied – bereit für den ultimativen Zerstörungsrausch. Wer die Videoaufnahmen sah, war schockiert. Die Marodeure organisierten sich geradezu militärisch, die Gewaltbereitschaft war maximal. So auftreten kann nur, wer sich seiner Sache sicher ist, über gefestigte Strukturen und Rückzugsorte verfügt – und weiss, dass man von der Politik auch nach gröbsten Gewaltexzessen bloss mit Samthandschuhen angefasst wird.
Die linksextreme Szene ist seit Jahren eine spürbare Gefahr für die öffentliche Ordnung – dabei schreckt sie auch vor physischen Angriffen auf Andersdenkende nicht zurück. Erst kürzlich wurde in Bern ein Rasta-tragender Sänger der Band «Lauwarm» von Linksextremisten zusammengeschlagen. Obwohl sie eine veritable Staatsgefahr sind, lässt man die Linksextremisten in den links-grün regierten Städten über weite Strecken gewähren. Man lässt sie illegal fremdes Eigentum besetzen und unterstützt mit öffentlichen Geldern sogar ihr Fortbestehen (z.B. in der Reithalle der Stadt Bern).
Der harte Kern gewaltbereiter Linksextremisten dürfte sich schweizweit aus mehreren hundert Personen zusammensetzen. Das linksextreme Umfeld (Sympathisanten und Mitläufer mit einbezogen) entfaltet ein Mobilisierungspotenzial, das in die Tausende reicht. Das ist ein x-faches mehr als beispielsweise die rechtsextreme Szene noch zu Aufmärschen aufbieten kann.
Um so unverständlicher ist, dass der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Verhüllungsverbots Ausnahmen für Gesichtsvermummung an Demonstrationen vorsieht. Die Begründung, es gelte ausländische Demonstranten vor Verfolgung in ihrem Heimatland zu schützen, verdeckt die tatsächliche Wirkung dieser absurden Ausnahme: Vermummte Chaoten könnten weiterhin nicht wegen der Vermummung dran kommen – obwohl dieses Anliegen mit dazu geführt hatte, dass das Verhüllungsverbot am 7. März 2021 vom Schweizer Souverän angenommen wurde.