In dieser «Spalte rechts» möchte ich über ein Thema aufklären, das selbst in informierten Kreisen zu wenig bekannt ist. Es geht um die sogenannten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni 2024 verabschiedet wurden.
«Spalte rechts»-Kolumne von Anian Liebrand, erschienen in der «Schweizerzeit» am 4. Juli 2025
Im November 2024 eröffnete der Bundesrat dazu eine Vernehmlassung, die auf ausserordentliches Echo gestossen ist. Über 1’800 Stellungnahmen sind eingegangen – ein Grossteil ablehnend.
Fachleute, welche diese Richtlinien vertieft studiert haben, stellen fest, dass die IGV «operative Entscheidungskompetenzen an die WHO übertragen». Das betrifft die Ausrufung eines internationalen Gesundheitsnotstands (z.B. aus Gründen wie Klimawandel oder soziale Unruhen) oder eines pandemischen Notfalls. Wenn die WHO weitreichende Massnahmen anordnet, muss die Schweiz mitziehen. Dazu gehören Lockdowns, Quarantänen oder digitale Gesundheitszertifikate. Die WHO kann zudem Zugangskontrollen für Reisen, Arbeit oder Schule vorschreiben oder im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen definieren, was als «Fehlinformation» zu klassifizieren und zu sanktionieren ist (das Orwell’sche «Wahrheitsministerium» lässt grüssen!).
Die Unterzeichnung des WHO-Pandemievertrags durch die Schweiz ist – auch dank grosser Opposition aus dem Volk – zumindest vorübergehend vom Tisch. Über die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) kommt derselbe Souveränitätsverlust aber durch die Hintertür!
Am 20. Juni hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die IGV gutheissen wolle. Er ignoriert dabei die Kritik aus der Vernehmlassung und einen Parlamentsentscheid von 2024, der verlangt, dass WHO-Abkommen, die «eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnten, zwingend dem Parlament zu unterbreiten» seien. Zu Recht hat SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann Ende Mai eine formelle Aufsichtsanzeige eingereicht, um den Bundesrat doch noch dazu zu bringen, sich an geltendes Recht zu halten.
Nur noch bis am 19. Juli 2025 hat der Bundesrat Zeit, sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben und die Ablehnung der IGV-Änderungen zu erklären (Opting-out). Was der einzelne jetzt noch tun kann: Schreiben Sie Ihre Parlamentarier an, unterstützen Sie die Anzeige von Nationalrat Wyssmann und klären Sie Ihr Umfeld auf. Zu empfehlen ist die Info-Plattform www.opting-out-igv.ch.